Interchange-Gebühr (Interchange Fee)
Definition & Branchenkonzept
Entgelt, das die kartenausgebende Bank (Issuer) von der Händlerbank (Acquirer) für die Abwicklung einer elektronischen Kartentransaktion unter EU-Zahlungsdienstrichtlinien erhebt.
💡 Praxisbeispiel am Markt
Bei einer Kartenzahlung von 100 € über ein POS-Terminal fließen 0,20% (Debit) bzw. 0,30% (Kredit) gemäß EU-Obergrenze als Interchange an die Kundenbank.
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